Risiko-Lebensversicherung

Was ist eine Risikolebensversicherung?

Sie wollen immer für Ihren Partner oder Ihre Familie da sein. Doch was wird aus Ihren Lieben, wenn Sie das einmal nicht mehr können? Nicht jeder lebt bis ins hohe Alter: Unfälle oder schwere Krankheiten verhindern das oft. Laut Statistischem Bundesamt waren rund 15 Prozent der Menschen, die 2017 starben, jünger als 65 Jahre. Damit Ihre Hinterbliebenen schlimmstenfalls nicht mittellos dastehen, können Sie eine Risikolebensversicherung abschließen. 

Wichtige Fakten:

  • Die Risikolebensversicherung zahlt die bei Abschluss festgelegte Summe an Ihre Hinterbliebenen, falls Sie während der Vertragslaufzeit sterben sollten
  • Den oder die Bezugsberechtigten der Summe legen Sie selbst fest, dieser kann während der Vertragslaufzeit auch geändert werden
  • Wie teuer eine Risikolebensversicherung ist, hängt von Faktoren ab wie Rauchen, Übergewicht, Krankheiten, Beruf und riskanten Hobbys
  • Im Gegensatz zur normalen Lebensversicherung ist die Risikolebensversicherung jedoch wesentlich günstiger, da der Sparanteil weg fällt, dafür gibt es bei Vertragsende aber auch keine Auszahlung, es ist eine reine Risikoversicherung
  • Es gibt auch Tarife, bei denen die Versicherungssumme sofort ausgezahlt wird, wenn bei der versicherten Person eine schwere Krankheit mit einer voraussichtlichen Lebenserwartung von max. 12 Monaten festgestellt wird

Für wen ist eine Risikolebensversicherung besonders wichtig:

Absicherung der Familie und/oder des Partners:
Die Risikolebensversicherung ist besonders sinnvoll, wenn die Familie einen Haupt- oder gar Alleinverdiener hat. Doch auch wenn beide Partner arbeiten, sollten Sie sich fragen: Reicht das Einkommen des Partners, um zusammen mit der Witwen- und Waisenrente den Lebensunterhalt zu finanzieren? Müsste ein Partner als Alleinerziehender seine Berufstätigkeit und damit sein Einkommen einschränken, wenn er plötzlich allein für die Kinder da ist?
Sie haben eine Immobilie auf Kredit gekauft 
Dabei sollte Ihr Partner abgesichert sein, damit er oder sie den Kredit bei der Bank tilgen kann und so keine Schulden alleine stemmen oder sogar das lieb gewonnene Heim Hals über Kopf wieder veräußern muss, falls Sie früh sterben. Diese Empfehlung gilt auch für Paare, verheiratet oder unverheiratet, die zusammen eine Immobilie erworben haben.
Da wäre noch was
Sie sind jung, gesund, ohne Partner, haben auch noch kein Kind und an eine Immobilie denken Sie schon gar nicht - dann ist eine Risikolebensversicherung ja eigentlich nicht erforderlich.
Doch wie schnell können sich Lebenswege ändern: Man verliebt sich unsterblich, Hochzeit, gemeinsames Kind und nach einem Karrieresprung findet sich auch noch die passende Immobilie - schauen Sie mal nach oben, jetzt wird es Zeit. Doch nun haben Sie ein riskantes Hobby (Motorrad fahren), wegen dem stressigen Bürojob haben Sie sich das Rauchen angewöhnt und so ein paar Wehwehchen sind auch schon im Laufe der Zeit angefallen und außerdem sind Sie natürlich älter geworden.
Was wir Ihnen damit verdeutlichen möchten: Bei einer Risikolebensversicherung zählen die Fakten, die beim Abschluss vorhanden sind, z. B. Alter, Beruf, Vorerkrankungen, Rauchgewohnheit, riskante Hobbys - danach wird der Beitrag berechnet. Eine Nachmeldung von Änderungen (z. B. vom Nichtraucher zum Raucher, auftretende Krankheiten, Berufswechsel) ist nicht notwendig, so dass Sie in jüngeren Jahren die gleiche Absicherungssumme für einen viel günstigeren Beitrag bekommen. Darum sollte man möglichst zeitig für eine gewisse Grundabsicherung sorgen, um auf lange Sicht Geld zu sparen.

Die Hilfe vom Staat ist oftmals unzureichend!

Gerade jüngere Hinterbliebene haben durch die Deutsche Rentenversicherung vielfach nur Anspruch auf die "kleine" Witwen-/Witwerrente, die gerade mal 25 % der bereits erreichten Erwerbsminderungsrente des Verstorbenen ausmacht, diese Zahlung endet jedoch nach maximal 24 Monaten. Unter bestimmten Voraussetzungen zahlt der Staat die "große" Witwen-/Witwerrente aus, die auch nur 55 % der bereits erreichten Erwerbsminderungsrente beträgt. Anspruchsberechtigt ist, wer 
  • das 45. Lebensjahr vollendet hat oder
  • erwerbsgemindert ist oder
  • ein Kind unter 18 Jahren erzieht oder für ein Kind sorgt, dass auf Grund einer Behinderung nicht in der Lage ist, für sich selbst zu sorgen
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