


Gar nichts! Erst wenn Sie voll
erwerbsunfähig sind, also keine Arbeit mehr
ausüben können,
dann bekommen Sie eine Erwerbsunfähigkeitsrente in Höhe von ca. 34 % von Ihrem
letzten Einkommen. Wenn Sie noch mehr als 3 Stunden arbeiten können, bekommen
Sie nur 17 % des letzten Einkommens. Dabei ist
egal, welche Tätigkeit Sie noch ausüben können und ob Sie eine entsprechende
Stelle finden. Ihre vorherige Stellung bzw. Ihr bisheriger
Verdienst interessiert dabei niemanden - es interessiert auch keinen, ob Sie vielleicht einen
Kredit für ein Haus aufgenommen haben oder eine Familie ernähren müssen, weil
der Partner/die Partnerin vielleicht im Erziehungsurlaub ist.
Eine private
Berufsunfähigkeitsversicherung ist zwingend erforderlich, denn die sichert
Ihren Beruf ab und nicht nur Ihre Arbeitskraft.

